Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und als unparteiischer Sachwalter für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften bedarf zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder der Unterschriftsbeglaubigung.
Dies sind insbesondere:
Immobiliengeschäfte
Kaufverträge von Grundstücken und Eigentumswohnungen, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum sowie Grundschuldbestellungen
Handelsregistersachen
Gründung, Kapitalerhöhung, Geschäftsführerbestellung bei Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und AG), Handelsregisteranmeldungen für Personengesellschaften (OHG,KG) und Einzelkaufleute (e.K.)
Erbrecht
Errichtung und Abänderung von Testamenten und Erbverträgen, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen
Familienrecht
vorsorgende Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Güterstand, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen)
Unternehmensverträge
Unternehmenskaufverträge, Kaufverträge über Gesellschaftsbeteiligungen, Verträge nach dem Umwandlungsgesetz
Vereinsregistersachen
Gründung, Satzungsänderung und Änderung des Vorstandes eines Vereins
Schenkungsverträge
Grundstücksschenkungen, insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge