Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frank BlechschmidtRechtsanwaltskanzlei Dr. Frank Blechschmidt

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Impressum und Rechtliches

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Ausbildungssiegel der RA-Kammer

Dr. Blechschmidt & Kollegen
- Notar und Rechtsanwälte -

Louisenstraße 42
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Tel: 06172 - 67 92 60
Fax: 06172 - 67 92 67

eMail: info@kanzlei-dr-blechschmidt.de
Web: www.kanzlei-dr-blechschmidt.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE260359067


Weitere Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs- Informationsverordnung (DL-InfoV):

Rechtsanwälte:
Rechtsanwalt Dr. Frank L. Blechschmidt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Tanja Kolk
Rechtsanwalt Philipp Herbold
Rechtsanwältin Helga Fischer

Unsere Anwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/170098-01
Fax 069/170098-50
e-Mail: info@rak-ffm.de

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet jeweils
"Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt"
und wurde den jeweiligen Personen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren zuerkannt.

Die Befugnis, die Bezeichnungen
"Fachanwalt für Arbeitsrecht"
zu führen, wurden Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank L. Blechschmidt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

 

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Fachanwaltsordnung (FAO) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung(bis 30.06.2004) (BRAGebO)
Berufsordnung (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(seit 01.07.2004) (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bezogen werden.

Vermeidung von Interessenkollisionen:
Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. 

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 73 Abs.2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder nach §§ 191 ff BORA bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Verfahrensregelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für unsere Berufsträger besteht die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei: VICTORIA Versicherung AG, Postfach 68134 Mannheim.
Diese Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

 

Für den Notar sind insbesondere maßgeblich die Bundesnotarordnung - BNotO, sowie hinsichtlich der Kosten die Kostenordnung - KostO.
Die vorgenannten Berufsregelungen sind abrufbar unter:
www.brak.de (Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin)
www.bnotk.de (Bundesnotarkammer in Köln)



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